A-Klasse Evtl. Unfall - Rechtsprognose

Diskutiere Evtl. Unfall - Rechtsprognose im A- und B-Klasse Forum im Bereich Mercedes-Fahrzeuge; Guten Tag zusammen :) in diesem Forum bin ich zwar neu, aber mit Foren allgemein schon bewandert. Ich hab auch gleich mehrere Fragen, die ich...

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  1. #1 sgysbers, 18.03.2010
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    Guten Tag zusammen :)

    in diesem Forum bin ich zwar neu, aber mit Foren allgemein schon bewandert. Ich hab auch gleich mehrere Fragen, die ich aber in unterschiedliche Threads packen möchte, da sie nicht zwingend was miteinander zu tun haben.
    Die Suche habe ich auch bemüht, für mich aber nichts passendes gefunden. Falls ich doch was übersehen haben sollte, so bitte ich das zu verzeihen mit einem freundlichen Hinweis auf den passenden Fund, vielen Dank

    Nun zur Frage:
    Ich habe vor ca. einem Monat eine A-Klasse 210 Bj. 2003 mit 43TKM gekauft. Direkt bei der Probefahrt konnte man feststellen, dass der rechte vordere Reifen bei vollem Linkseinschlag am Radkasten schleift. Das wurde auch so in einem Kaufvertrag (ADAC Vordruck) festgehalten, allerdings ohne den Hinweis auf einen Unfallschaden bzgl. dieses Phänomens. Das FFahrzeug hat zudem einen Hagelschaden von 2008, der mich soweit allerdings auch nicht stört.
    Folgender Wortlaut steht im Vertrag:
    Nach meinem Rechtsempfinden steht da nichts von einem Unfallschaden, des weiteren ist ein entsprechendes Kästchen bewusst ohne Häkchen geblieben. Auch die Frage nach einem Unfall hat der Verkäufer im Beisein meines Vaters (Käufer) verneint.
    Beim Reifenwechsel konnte ich dann einen näheren Blick durch ein gebrochenes Stück Kunstoff im Radkasten werfen und habe festgestellt, es ist ein Vierkantrohr verbogen, welches gegen den Radkasten drückt und den in Richtung Reifen verbiegt.
    Ich bin auch schon bei Mercedes gewesen, dort sprach man vom Querträger. Allerdings konnte man mir nicht alzu viel sagen. Ich wollte einen Kostenvoranschlag für die Reparatur haben, aber dazu müsste die kompette Front entfernt werden und das kostet erstmal wieder Geld.
    Mein Frage nun an Euch:
    Würden Bemühungen in punkto Gutachten, bzw. Kostenvoranschlag rechtlich zum Erfolg führen? Wenn es denn der Querträger ist, welche Probleme kämen während der Fahrt auf mich zu, bzw. würde ich Probleme beim nächsten Tüv bekommen, der im Juni ansteht?
    So ansich habe ich während der Fahrt nicht das Gefühl, als würde dieser Defekt Probleme machen, lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

    Über Eure Antworten freue ich mich.

    Gruss Stefan :wink:
     
  2. #2 AA-S203, 18.03.2010
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    Hallo Stefan

    Eine Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen. Sollte jedoch Dein Vater (Käufer) einen Rechtsschutz haben steht einem Gang zum Rechtsanwalt nichts im Wege. Dieser wird dann hinsichtlich Lage und Aussichten eine Prognose abgeben können.

    Wieviel Vorbesitzer hat der Wagen denn?
     
  3. #3 sgysbers, 18.03.2010
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    Eigentlich nur einen, denn das Fahrzeug war vorher nur auf eine Mercedesniederlassung zugelassen, k.a. ob Tages- oder Jahreszulassung :rolleyes:
     
  4. #4 AA-S203, 18.03.2010
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    Das steigert doch schon die Aussicht, somit muss ja der Vorbesitzer von dem Schaden gewusst haben und hat ihn anscheinend absichtlich verschwiegen. Die Angabe der Rad-Probleme sagt nichts über einen Unfallschaden aus.

    Keine Rechtsberatung - nur meine Meinung.
     
  5. #5 sgysbers, 18.03.2010
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    Keine Sorge, wir werden uns schon nur auf fachliche Rechtsgrundlagen verlassen (können/dürfen/müssen)
    Aber im Prinzip stüzt das meine Vermutung.
    Wir werden wohl den Gang zum Anwalt nicht umgehen können.
     
  6. #6 The real Deal, 18.03.2010
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    Unfallschaden muß bekannt gegeben werden.

    MfG
     
  7. Joerg1

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    Ist dem Verkäufer eines Gebrauchtwagens ein Schaden oder Unfall bekannt, oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, hat er dieses grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitzuteilen.
    Andernfalls setzt er sich dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens aus.
    Dieser Vorwurf wird nichtig wenn der Schaden oder Unfall so geringfügig ist, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflusst.
    Dazu ein BGH Urteil des VIII. Zivilsenats vom 7.6.2006 - VIII ZR 209/05 -

    Unbenommen von deinem Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, fordere den Händler auf, den Schaden auf seine Kosten zu beseitigen.
    Sollte er sich weigern kommst du ohne anwaltliche Unterstützung und evt. gerichtliche Klärung nicht aus.
     
  8. #8 sgysbers, 18.03.2010
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    Das ein Unfallschaden bekannt gegeben werden muss, wer auch immer den verursacht hat, ist mir bewusst.
    Fakt wird für uns wohl sein, dass wir erst ein Gutachten erstellen lassen müssen.
    Allerdings ist das auch mit Kosten verbunden und mir widerstrebt es, zu viel zu investieren und hinterher auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sofern es mir möglich ist, im Vorfeld zu sondieren, ob sich ein Gutachten lohnt, dann werde ich das auch machen lassen, bzw. einen Kostenvoranschlag zur Behebung des Schadens.

    Ich weiss nicht, ob es oben nicht deutlich hervor geht, der Verkäufer ist privater Natur, kein Händler.
     
  9. Jupp

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    Die Frage an dieser Stelle wird wohl sein, ob der Unfallschaden indem seine Folgen mitgeteilt worden sind, damit auch dem Käufer mitgeteilt wurde.

    Sprich vor Gericht könnte man durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass kein normaler Mensch glaubt, dass Räder von allein zum Schleifen kommen, sondern jeder sofort an einen Unfall denkt und damit auch Kenntnis davon hat.

    Und seien wir doch mal ehrlich: Was hat der Threadstarter beim Kauf des Fahrzeugs gedacht, wie es wohl zu dem schleifenden Rad gekommen ist?
    Na klar: Unfall!
    Vermutlich hat nur einfach das Schnäppchen gelockt und man hat sich gesagt: So schlimm wird es schon nicht sein.

    Wie kann es sein, dass es nur einen gewerblichen Vorbesitzer gibt und das Fahrzeug von einem Privatverkäufer verkauft wird?

    gruss
     
  10. #10 Samson01, 18.03.2010
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    Das besagte doch, dass es nur einen Vorbesitzer gab.
    Aufgrund der eindeutigen Angaben kann man doch nur davon ausgehen, dass das Fahrzeug von MB gekauft wurde.

    Frage: wird das noch nebulöser?
     
  11. #11 El Ninjo, 18.03.2010
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    Das Problem besteht wohl darin das manche Verkäufer sprich Privatpersonen ein Autohaus nicht als Erstbesitzer sehen vor allem wenn das Fahrzeug nur einen Tag zugelassen wurde und sich in dieser Zeit keinen Meter bewegt hat. Deswegen oft die Angabe erste Hand obwohl sie an sich bereits nach dem Autohaus die zweite Hand sind. :wink:
     
  12. #12 sgysbers, 18.03.2010
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    Entschldigt bitte, das war jetzt von mir nicht richtig ausgedrückt:
    Der erste Eintrag im alten Fahrzeugbrief ist ein Autohaus, der zweite Eintrag ist eine Privatperson und von dieser habe ich das Fahrzeug gekauft. Da das Autohaus höchstwahrscheinlich nicht viel bis garnicht damit gefahren ist, sehe ich den Zweitbesitzer als Erstbesitzer an. Im Grunde genommen hat das Auto für mich persönlich nur einen Vorbesitzer, so sehe ich das und so habe ich das hier fälschlicherweise kommuniziert.
    Wie lange das Fahrzeug nun auf das Autohaus angemeldet war, kann ich derzeit nicht sagen, weil ich den (alten) KFZ-Brief nicht in meiner Verwahrung habe, aber ich denke, das ist auch nicht von Belang, dann wenn Mercedes selbst einen Unfall gebaut hätte, dann hätten die den Wagen auch ordnungsgemäss wieder instand gesetzt oder das dem Käufer mitgeteilt und das widerum hätte er uns mitteilen müssen.
     
  13. jboo7

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