Mercedes schafft Neuwagengarantie ab!

Diskutiere Mercedes schafft Neuwagengarantie ab! im Automobiles Allerlei Forum im Bereich Rund ums Auto; Für alle die es noch nicht wußten, wie die meisten Deutschen Hersteller gibt Mercedes auf seine Fahrzeuge keine Neuwagengarantie mehr. Es gibt...

  1. Mark23

    Mark23

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    Für alle die es noch nicht wußten, wie die meisten Deutschen Hersteller gibt Mercedes auf seine Fahrzeuge keine Neuwagengarantie mehr.

    Es gibt nur noch die gesetzliche Gewährleistung und Kulanz. Also werden Schäden noch praktisch 1/2 Jahr ohne Diskussion und Kulanzantrag übernommen. Danach?????? :rolleyes:

    Nachzulesen unter anderem beim AVD unter HS Elektronik GmbH & Co. KG - Chiptuning - Leistungssteigerung & Drehmomentsteigerung für mehr als 1500 Kraftfahrzeugtypen durch CHIPTUNING

    Ich bei unserer Niederlassung gewesen und prompt die Auskunft bekommen "Natürlich gibt es noch Garantie"

    Entweder geben diese hoch kompetenten Verkäufer wissentlich eine falsche Auskunft oder, was noch schlimmer wäre, sie kennen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Kulanz nicht.

    Insgesamt wird dies nicht den Neuwagenverkauf ankurbeln wenn den meisten Leuten erstmal die Bedeutung klar wird.

    Da kauf ich mir lieber einen gebrauchten mit Garantie als einen neuen ohne.

    Was meint Ihr dazu?

    Gruss

    Holger
     
  2. #2 Mr. Bean, 14.08.2004
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    Letztens war ein Bericht über genau dies Thema in Fernsehen. Dort wurde aud die "deutsche Problematik mit der Garantie" hingewiesen. Die Verkäufer haben alle durch die Bank falsche Auskünfte gegeben.

    Wenn die eine GArantie auf einen deutschen Neuwagen haben möchtest, dann solltest du in's Ausland gehen. Dort gibt es nämlich eine solche ...

    Oder du kauftst dir einen Japaner. Dort gibt es sowas auch in Deutschland ;)
     
  3. bv33

    bv33

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    .. an den Gegebenheiten ändert sich nicht wirklich was. Hier werden drei Begriffe verwendet, die Bedeutung aber teilweise falsch interpretiert.

    Herstellergarantie oder Gesetzliche Gewährleistung unterscheiden sich nur darin, wer im Schadensfall die Kosten trägt: Werk oder Händler. Für den Käufer macht's keinen Unterschied. Der Käufer konnte sich noch nie direkt ans Werk wenden mit rechtlichen Forderungen, sein Vertragspartner ist und bleibt der Händler und nur diesem gegenüber kann er Forderungen stellen. Insofern kann dem Käufer eine Aufsplittung der 2-Jahres-Gewähr in 12+12 Monate oder 6+18 Monate oder eben 0+24 Monate völlig egal sein. Das ist ein reines kaufmännisches Problem für die Händler.

    Garantie hieß ja noch nie, daß der Wagen zwei Jahre fehlerfrei fährt. Wenn - wie in einem anderen Thread - der Klimakompressor explodiert nach 60.000km, wird es keine Garantie mehr geben, höchstens Kulanz:

    Mit der Kulanz sieht es anders aus. Bei Kulanz gibt es keinerlei Rechtsanspruch. Kulanz ist eine freiwillige Angelegenheit des Werkes (oder auch des Händlers), um ein gewünschtes Maß an Kundenzufriedenheit zu erzielen. In welchem Maß Kulanz gewährt wird, liegt völlig im Ermessen des Werkes / des Händlers. Daran ändert sich auch künftig nichts.

    Gruß, Bernhard

    Edit: "ein Gebrauchter mit Garantie" bedeutet exakt denselben Rechtsstatus wie die Gesetzliche Gewährleistung beim Neuwagenkauf. Im Fehlerfall haftet der Händler (niemals das Werk). Wo läge da der Vorteil ?
     
  4. Mark23

    Mark23

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    Tja und genau das ist das Problem. Die bisherige Neuwagengarantie war eine Werksgarantie. Alle Kosten im Schadens-/Garantiefall wurden vom Werk getragen. Jetzt muß sich der Käufer wirklich an den Händler wenden, mit der besagten Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Und bei Mercedes war beim Neuwagenkauf bis jetzt immer das Werk der Vertragspartner und nicht der Händler. Dieser hat immer nur vermittelt, aber vielleicht ist das jetzt auch geändert worden. Tatsächlich unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie darin wer die Kosten ab dem 7 Monat trägt. Der Käufer oder das Werk. Der Händler wird immer versuchen nichts zu bezahlen und auf das Sachmangelrecht verweisen.

    Doch genau das heißt Garantie. Ein versprechen das ein Fahrzeug während der Garantiezeit fehlerfrei funktioniert. Im Gegesatz zur gesetzlichen Gewährleistung. Die verspricht nur das das Fahrzeug bei Übergabe fehlerfrei ist.
    Und wenn ich auf ein Fahrzeug 2 Garantie ohne Kilometerbegrenzung habe wurde bisher auch der Klimakompressor in dieser Zeit ohne Diskussion getauscht.

    Ein gebrauchter mit Garantie hat nicht den selben Status wie die gesetzliche Gewährleistung beim Neuwagenkauf, wobei die Gewährleistung für Gebrauchte nur 1 Jahr beträgt. Übrigens unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Neu und Gebraucht ausser durch die Halbierung der Gewährleistung.
    Die Gebrauchtwagengarantie ist wiederum wie die Neuwagengarantie ein Versprechen, das hier meistens über eine Reparaturversicherung gegeben wird, die der Kunde mitbezahlt, das das Fahrzeug in der Garatiezeit fehlerfrei funktioniert und die ich bei meinem Fahrzeug mehrfach in Anspruch genommen habe. Der Händler oder die gesetzliche Gewährleistung hatte damit absolut überhaupt nichts zu tun.

    Bernhard, leider interpretierst du die Begriffe völlig falsch. Die rechtlichen Änderungen sind erheblich.

    Gruss

    Holger
     
  5. #5 zuppelklaus, 15.08.2004
    zuppelklaus

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    wenn der Händler zu macht oder Pleite geht????
     
  6. Mark23

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    @Zuppelklaus

    Guter Einwand. Dann ist man, falls das Werk nicht einspringt, ziemlich angeschmiert.

    Zu Zeiten der Werksgarantie, Gott hab sie selig, war auch das bisher kein Problem.

    Gruß

    Holger
     
  7. #7 AchimII, 15.08.2004
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    Ab welchem Baujahr gilt das?

    Und geht diese "Händlergewährleistung" auch auf jemanden über, an den ich als Kunde das Auto weiterverkaufe?
     
  8. Mark23

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    @AchimII

    Weitere gute Frage. Bei der Werksgarantie war auch dies kein Problem, sie galt ab der Erstzulassung auch nach dem Weiterverkauf bis zum Ablauf.

    Verkaufst du im Moment als Privatmann, nach sagen wir mal 9 Monaten, deinen Neuwagen mußt du meines Wissens die Gewährleistung gegenüber dem Privatkäufer ausschließen, sonst stehts du in der Gewährleistung gegenüber deinem Käufer statt deines Händlers und kannst nicht mal auf die Werksgarantie verweisen. Denn die gibt es ja nicht mehr. Wenn überhaupt noch Kulanz für deinen Käufer, zusammen mit der Bettelei und den Anträgen ans Werk usw.

    Spassig was? =)

    Gruss

    Holger
     
  9. bv33

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    .. also bei meiner Bestellung, sowie der folgenden Auftragsbestätigung steht jedesmal mein Händler (S&G) als Vertragspartner. Dies war auch bei meinen früheren (Nicht-Mercedes-) Autos so und steht auch in den Geschäftsbedingungen, die ich zusammen mit meinem Vertrag ausgehändigt bekommen habe. Zitate aus diesen Geschäftsbedingungen:

    -Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren nach zwei Jahren (kein Wort über Umkehr der Beweislast).
    -Ansprüche wegen Sachmängeln können beim Verkäufer geltend gemacht werden (nicht beim Werk !)
    -Durch Eigentumswechsel werden Ansprüche nicht berührt

    Hat sich da was geändert ? Mein Wagen ist vom April 2004

    Gruß, Bernhard
     
  10. Mark23

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    @bv33

    Kann schon sein das sich das mit dem Vertragspartner - jetzt Händler früher Werk- aufgrund der Neuregelung geändert hat. Bei anderen Marken war auch meines Wissens schon früher immer der Händler der Vertragspartner. Bei Mercedes nicht, hier gab es ja auch den Gebietsschutz. Man war vor der EU Neuregelung so gut wie gar nicht in der Lage woanders einen Mercedes Neuwagen zu kaufen als an seinem Wohnort. Auch heute gibt es da intern noch Ausgleichszahlungen von denen der Kunde aber nichts mitbekommt.

    Die Sache mit der Beweislastumkehr muß dort auch nicht stehen. Steht ja im Gesetz, genau wie das die Ansprüche beim Verkäufer/Händler geltend gemacht werden müssen.

    Beim Eigentumswechsel bin ich mir aber auch nicht 100% sicher wie der Sachverhalt ist. Andererseits was bedeutet die Aussage.
    Deine Ansprüche an den Händler oder die deines Käufers an deinen Händler? mit dem er gar keinen Vertrag hat? oder an dich der hoffentlich die Gewährleistung ausgeschlossen hat bei Privatverkauf?

    Fragen über Fragen die erst richtig bewußt werden wenn es soweit ist und über die man sich solange es Garantie gab keinen Kopf machen mußte.

    Wie man sieht hat sich die Rechtslage für den Neuwagenkäufer nicht gerade vereinfacht.

    Vielleicht regelt Mercedes auch alles ohne Probleme auf Kulanz. Wer weiß?

    Ich für meinen Teil habe lieber alles schriftlich als auf Kulanz angewiesen zu sein.

    Wenn du alles genau wissen willst erkundige dich doch mal bei den Automobilclubs (siehe Link oben) oder bei der Verbraucherzentrale.

    Gruss

    Holger
     
  11. bv33

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    .. die Zitate aus den Geschäftsbedingungen habe ich gekürzt wiedergegeben, sonst wär's zwei Seiten lang. Es ist ohne wenn und aber so, daß bei einem Verkauf während der ersten zwei Jahre der neue Eigentümer bis zum Ablauf der 24 Monate eigene Gewährleistungsansprüche geltend machen kann - und zwar gegenüber jedem authorisierten Mercedes-Händler zumindest europaweit. Den Vertragspartner direkt (bei mir: S&G) muß man kontaktieren, wenn vertragsrelevante Dinge behandelt werden müssen (z.B. Wandlung). Das kann nur der Erstbesitzer machen.

    Wenn ich tatsächlich meinen Wagen innerhalb der ersten 2 Jahre verkaufen wollte, würde ich auf die restliche Gesetzliche Gewähr verweisen und jede darüber hinaus gehende private Gewähr schriftlich ablehnen.

    Gruß, Bernhard
     
  12. #12 Robiwan, 16.08.2004
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    Toll... hauptsache die Amis bekommen 4Jahre/40.000 Meilen Garantie und wir hier in Europa könnens ausbaden *grml*. Was Garantie/Gewährleistung angeht da haben die Asiaten ein dickes PLUS auf der Pro-Seite (zB. 8 Jahre / 160.000km GARANTIE auf das gesamte elektrische Antriebssystem im Toyota Prius).
     
  13. bv33

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    .. der Vergleich ist aber etwas ungerecht. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ein Hersteller eine neue Technologie pushen will (und vor allem eine tiefe Skepsis der potentiellen Käufer überwinden muß) oder ob er langfristig seine Kosten im Griff behalten muß. 'Garantie-Schnäppchen' wird es immer geben, repräsentativ sind sie aber nicht. Übertragen auf alle Autohersteller würden zuallererst die Preise kräftig steigen und die nächste Jammer-Welle auslösen.

    Man beachte auch die feine Definition "gesamte elektrische Antriebssystem". Der Benzinmotor, die restliche Elektrik des Prius (z.B. die Klimaanlage) oder Fahrwerk und Innenraum werden von dieser Garantie nicht abgedeckt.

    Gruß, Bernhard
     
  14. #14 Silverarrow, 16.08.2004
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    Wen wunderts. Bei den ganzen Problemen die Mercedes hat würd das auf die Dauer ganz schön teuer werden, wenn man so lang Garantie gibt. :wand
     
  15. #15 Robiwan, 16.08.2004
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    Ok, ich geb zu dass der Vergleich nicht ganz stimmt. Trotzdem: Garantie = Garantie, und 8 Jahre sind 8 Jahre ;). BTW: Auf das restliche Auto gibts 3 Jahre / 100tkm Garantie.
     
  16. Mark23

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    Bemerkenswert ist meines Erachtens vor allem, das dies alles mehr oder weniger heimlich passiert und die ausländischen Hersteller, oder auch Opel, weiter Garantie geben. Und warum wird im Ausland weiter Garantie auf einen Mercedes gegeben?

    Geht es wieder mal nach dem Motto "Mit dem deutschen Michel kann mans ja machen, der kauft trotzdem einen Benz" oder wie?

    Fragt man sich "Was hat sich Mercedes dabei gedacht?"

    Ein Grund war sicherlich das man bei der Garantie keinen Kunden zwingen konnte nur in eine DC Werkstatt zu fahren, bei der Gewährleistung schon.

    Aber ist das den guten Ruf wehrt. Haben wirklich im letzten Jahr so viele Neuwagenkäufer ihre Garantieansprüche über andere als DC Werkstätten geltend gemacht?

    Gruß

    Holger
     
  17. #17 Robiwan, 16.08.2004
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    Das mußt du mir aber erklären, ich denke dass es genau umgekehrt ist. Eine Garantie kann immer an Garantiebedingungen gebunden werden (zB. Services nur bei DC). Die gesetzliche Gewährleistung ist wie der Name schon sagt gesetzlich... das einzige was dann flöten geht sind die Erfolgschancen beim Kulanzantrag.
     
  18. Mark23

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    Laut neuem EU Recht darf niemand gezwungen werden in eine bestimmte Werkstatt zu gehen, auch nicht für die Wartung.

    Ich konnte meine DC Gebrauchtwagengarantie z. B. ohne Probleme auch bei der Werkstatt meines Vertrauens in Anspruch nehmen, ohne irgend eine Diskussion mit DC.

    Für die gesetzliche Gewährleistung muß aber immer der (Vertrags-) Händler eintreten. Dadurch hat man sozusagen per Gesetz und Streichung der Garantie wieder die Bindung an die Vertragswerkstatt hinbekommen und die EU Regelung ausgehebelt.

    Gar nicht so dumm was?

    Gruß

    Holger
     
  19. bv33

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    .. wie gesagt, bei meinem Vertrag kann ich zwei Jahre lang in eine beliebige Mercedes-Werkstatt gehen und Nachbesserung verlangen.

    Sowohl Garantie als auch die Gesetzliche Gewährleistung können im Vertrag eingeschränkt werden, z.B. Einhalten von Serviceintervallen oder Ausschluß von Verschleißteilen (was auch immer getan wird - auch bei Toyota).

    Manchmal kann man gegen Aufpreis alle Defekte außer Unfall versichern lassen. Dann werden auch defekte Lampen oder abgenutzte Bremsbeläge bezahlt, die sonst nicht unter die Gewähr fallen würden. Ob solche Ansprüche nur bei einem bestimmten Händler oder beim ganzen Händlernetz geltend gemacht werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Ich hatte bei früheren Autos schon beide Varianten.

    Gruß, Bernhard
     
  20. Mark23

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    @bv33

    genau in eine beliebige Mercedes Werkstatt.

    Die vertragliche Einschränkung der Garantie auf die Reparatur nur in einer Vertragswerkstatt wurde von der EU aufgehoben. Etwaige Klauseln in den Verträgen sind ungültig.

    Und das ist der Trick. Da Gewährleistungsansprüche per Gesetz an den Verkäufer gebunden sind kann sich DC großzügig zeigen und diese freiwillig auf alle Vertragswerkstätten erweitern, was diesen Umsatz bringt und dazu führt das sie ihre Stundensätze nicht senken müssen um mit freien Werkstätten konkurieren zu können.

    Die Geschichte mit den Wartungsverträgen ist nicht neu, wird meistens bei Firmenleasing als rundum sorglos Paket mitgekauft, gehört meines Erachtens aber auch zu dem großen Plan letztendlich Kosten die eigentlich unter die alte Garantie fallen würden teilweise auf den Kunden abzuwälzen indem man so einen Vertrag mitverkauft. Soll nun auch bei Privatkunden an den Mann gebracht werden da hier natürlich immer eine DC Werkstatt aufgesucht werden muß.

    Du schreibst immer von früher, aber da war ja eben alles noch ganz anders und diverse Einschränkungen zulässig und man hatte dann aber auch ohne wenn und aber bei DC Garantie.

    Letztendlich dienen diese Änderungen dazu die eigenen Pfründe zu sichern und Umsatzeinbußen bei den eigenen Händlern zu vermeiden und um zu verhindern das es für uns Kunden letztlich billiger wird.

    Hoffentlich geht der Schuß nicht nach hinten los.

    In diesem Sinne

    Gruß

    Holger
     
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