Polizei hat uns angehalten --> heute kam der Bußgeldbescheid / Nebelscheinwerfer

Diskutiere Polizei hat uns angehalten --> heute kam der Bußgeldbescheid / Nebelscheinwerfer im Diskussion Forum im Bereich Allgemeines; Das gibt es nicht, da liegt eine Fehlschaltung in Deiner Elektrik vorSo ein Geschwätz. :rolleyes: Diese Funktion gibt es beim 203 sehr wohl und...

  1. #21 wcabrio, 12.10.2011
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    Dachte immer Du wärst ein netter Zeitgenosse - habe ich mich wohl geirrt - bist doch schon Einer der richtig beleidigen kann - unter meiner Würde............ Wenn das so ist - dann kann man das auch netter ausdrücken. Ich werde mich morgen mal bei Mercedes erkundigen ob das tatsächlich so ist - :tdw
     
  2. HomerS

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    Den Weg kannst du dir sparen. Die Funktion gibt es und sie ist gewollt. :wink:
     
  3. asgi

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    Hallo,

    bist du dir sicher das der Schalter von deinen NWS AUS war.

    Im WIS steht " Bei Ausfall des Abblendlichts in den Leuchteinheiten dient das Standlicht als Notlicht."

    Sonstige Ersatzlichtfunktionen.

    Defekte Glühlampe - Ersatzlampe - Bemerkung

    - Schlusslicht Links - Bremslicht Links - nicht bei Parklicht ( Schlusslicht Rechts wird mit abgeschaltet)
    - Schlusslicht Rechts - Bremslicht Rechts - nicht bei Parklicht ( Schlusslicht Links wird mit abgeschaltet)
    - Nebelschlusslicht Links - Bremslicht Links - bei Linkslenker
    - Nebelschlusslicht Rechts - Bremslicht Rechts - bei Rechtslenker
    - Standlicht hinten Links - Nebellicht Links - nur bei Parklicht
    - Standlicht hinten Rechts - Nebellicht Rechts - nur bei Parklicht
    - Blinklicht hinten Links - Rückfahrlicht Links - nicht bei EDW-Alarm und Blinken Zentralverriegelung
    - Blinklicht hinten Rechts - Rückfahrlicht Rechts - nicht bei EDW-Alarm und Blinken Zentralverriegelung
    - Blicklicht vorne Links - Nebelscheinwerfer Links - nicht bei EDW-Alarm und Blinken Zentralverriegelung
    - Blinklicht vorne Rechts - Nebelscheinwerfer Rechts - nicht bei EDW-Alarm und Blinken Zentralverriegelung

    Um ganz sicher zu sein könnte ja ein 203 Fahrer mal den Stecker vom Abblendlicht ziehen und schauen was passiert.

    Gruß Andi
     
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  4. Dizzel

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    :rolleyes: :tdw

    Also ich finds eher lächerlich wenn man nicht auf sein recht pocht und Polizisten als Gott hinstellt. Wir leben hier doch nicht in einer Diktatur wo das was der Polizist sagt gleichbedeutent mit Recht ist. Aber bitte wer sich gerne unterdrücken lässt.

    Fakt ist das es diese Ersatzlichtschaltung gibt und Mercedes damit eine Betriebserlaubnis bekommen hat. Und damit hat sich die Sache. Und das Argument wenn das Abblendlicht nicht geht darf das Fahrzeug nicht bewegt werden ist ja mal sowas von geschwätz. Soll man sein Auto abstellen und weiterlaufen wenn unterwegs die Lampe durchbrennt?.

    Also nicht zahlen und zur Not nen Anwalt hinzuziehen. Am besten noch was unterschriebenes von Mercedes oder nem Sachverständigen bezüglich der Ersatzlichtschaltung holen.

    Gruß Flo
     
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  5. #25 Albrecht5080, 12.10.2011
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    Genau SO und NICHT Anders!!! :tup :tup :tup :tup
    Wer Recht und Ordnung vertritt, DER soll sich mal weiterbilden um auf Höhe der Zeit zu sein!

    Es ist ein Unterschied dabei ob er die Nebler genutzt hat um "cool" zu sein, oder ob Mercedes diese Funktion vorgesehen hat.
    Ich kann doch nicht für eine vorgesehene Sicherheitsfunktion Bußgeld kassieren, bloß "weil ich davon noch nie was gehört habe"!

    Desweiteren kann man ja wohl kaum von ihm verlangen das er sein Auto mitten auf der Straße stehen lässt bloß wegen einem kaputten ABL.

    @ C200-compaq:
    Dumm gelaufen für Dich, wahrscheinlich war MC-Doof gerade zu und die hatten Langeweile. :D
    Schau mal in Deine Bedienungsanleitung, da steht DIESE FUNKTION mit Sicherheit beschrieben.
    Ablichten, markieren, abschicken und hoffen das es an den kommt der lesen kann. =)

    Ich bin ehrlichgesagt auch absolut GEGEN dieses Umhergefahre mit NSW bei klarer Sicht, NUR in diesem Fall ist das eine gewollte Funktion des Herstellers, und dafür kann kein Bußgeld kassiert werden.
    Da könnte man ja genauso für das Abbiegelicht Geld kassieren ("Bei ihnen leuchtet ein Nebelscheinwerfer, bla, bla...")


    Gruß Holger
    :driver
     
  6. #26 lupuskbw, 12.10.2011
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    Hallo,
    das Abbiegelicht kann man nicht "selbst" ausschalten...die "tolle" Notlichtfunktion ganz einfach...mann brauch nur von "auto" auf Abblendlicht zu schalten...
    und son dummgelaber wegen 35€ zum Anwalt rennen.... Seit froh das wir eine Polizei haben, irgentwann seit auch ihr mal froh wenn eurer meinung so ein "wichtigtuer" für euch die Birne hinhalten muss... ihr habt doch kein plan mit was für Kaputten die Täglich zu tun haben...wie z.B. "...ihre Dienstnummer...sie hören von meinem Anwalt".... gelaber...
    immer dran Denken...alles Menschen unter der Mütze...
    Ich würde es zahlen und jut. Zur Polizei brauchste nicht mehr hin, bei denen ist der fall vom Tisch.

    gruß
    Lupus
     
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  7. #27 Copperhead, 12.10.2011
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    Die Ersatzlichtfunktion ist schon seit einer Ewigkeit im Thread "was habe ich doch für ein schlaues Auto" dokumentiert.
    Auch kann ich mir kaum vorstellen, dass Mercedes ein Fahrzeug verkauft, welches gegen geltende Gesetze, etc verstößt.

    Ich bin zwar rechtschutzversichert, aber ich würde es - aus Prinzip - auch ohne Versicherung darauf ankommen lassen ;)

    Ab zu Mercedes und die Rahmenbedingungen klären, dann ein kurzer Besuch beim Rechtsanwalt und Widerspruch einlegen!

    Gruß,

    Copperhead :popcorn
     
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  8. #28 Albrecht5080, 12.10.2011
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    Wenn es diese Funktion gibt, dann wird man sie ja wohl auch nutzen dürfen, oder?


    Nur zur Klarstellung:
    Ich schätze die Arbeit der Polizei :tup , bin bisher erst 1x an "Dumme" geraten die partout versuchten mir eines auszuwischen. :tdw
    Aber da bei mir am Auto alles i.O. ist und auch der Verbandkasten nicht abgelaufen war sind die Herren ganz schnell von Dannen gezogen. :P
    Es gibt auch Leute die sich gerne streiten, zu denen zähle ich mich aber nicht. ;)

    Ich bin der Meinung: Was Wahrheit ist muss Wahrheit bleiben! ;)
    Und die bisherigen Beamten waren alle i.O.. :tup

    Darum geht es aber nicht, Lupus.
    Ich kann nicht jemanden für etwas bestrafen was rechtens ist bloß weil ich nicht auf dem aktuellen Stand bin (auch wenn es nur 10 € sind) , DARUM geht es!!!!!!
    Mercedes hat diese Funktion eingebaut um (vorübergehend!) mal eine defekte Lampe zu ersetzen, und da hat sich sicher ein Ingenieur was dabei gedacht.


    Gruß Holger
    :driver
     
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  9. HomerS

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    War das nicht mit dem Winterreifenlimit im KI ähnlich?
    Das wurde doch auch eine zeitlang nicht anerkannt und man mußte zusätzlich den WR-Aufkleber anbringen.
     
  10. #30 Copperhead, 12.10.2011
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    Der WR-Aufkleber "muss sichtbar im Innenraum angebracht sein", richtig ;)
     
  11. Joerg1

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    Der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers, bzgl. WR Geschwindigkeits Limit, ist auch heute noch erforderlich.
     
  12. #32 lupuskbw, 12.10.2011
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    Was geht und was legal ist... Blitzerwarner sind in D legal zu erwerben...aber Benutzen darfstes net, oder zumindest erwischen lassen...is wie es iss. Seh es Sportlich und verschohn die Gerichte mi son mist.
    Spielt mal Fussball, dauert auch net lange da wisst ihr was ne "gelbe zu unrecht" ist...mekern Rot. :R
    So, nun ist hier jut für mich. Das könnte mann noch Tagelang weiterführen sonst...

    weiterhin gute Fahrt allen..

    Gruß
    Lupus
     
  13. #33 Vau-Sechs, 13.10.2011
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    Viel irrsinniger finde ich, das er das dem Polizisten noch gezeigt hat und der das registriert.

    Aber egal, Hauptsache wieder einen auf "Gott" gemacht und Kohle eingesackt. Ich liebe unsere Rennleitung...
     
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  14. #34 Fliegzeugerin, 13.10.2011
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    Eine Ergänzung dazu: wenn die Sichtverhältnisse so schlecht sind, die das Einschalten der Nebelschlußleuchte erfordert, dann darf auch nur max. 50 km/h gefahren werden.

    Faustregel: unter 50 m Sichtweite 50 km/h. Leicht zu merken, sollte man meinen. Noch zu erwähnen wäre, daß die NSL auszuschalten ist, sobald sich die Sicht gebessert hat oder ein Fahrzeug hinten dran ist. Die Dinger blenden tierisch, wenn man da hinterher fahren muß.
     
  15. boecht

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    Ab von Glauben und Vermuten, mal zur Ausnahme Fakten:

    Die Beanstandung ist nicht haltbar. Das Fahrzeug ist mit einer Ersatzlichtschaltung versehen, nur aus diesem Grund leuchtete der Nebelscheinwerfer. Somit ist ein Bußgeld (nach BKat, Abschnitt I, Anlage 1, Nummer 73) nicht zu erheben.

    Vermutungen, nach denen ein Bußgeld nach Nummer 222.1 zu erwarten ist, sind unbegründet.
    Da die Lampe während der Fahrt ausfiel, greift dies nicht. Selbst wenn eine Tankstelle zwischen Ausfall- und Heimatort auf dem Weg lag, ist es fraglich, ob ein Austausch vor Ort zumutbar gewesen wäre. Eher nicht.

    Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge, das stimmt. So schlimm, wie es hier dargestellt wird, ist es jedoch nicht.
    Ein einfacher Widerspruch mit Erklärung (der wird von einem Sachbearbeiter bearbeitet, nicht den beanstandenden Verkehrspolizisten) klärt das Ganze sehr schnell in Wohlgefallen auf. Dafür muss man keinen Anwalt einschalten (kann man aber natürlich, wenn man den Aufwand nicht scheut). Erfahrungsgemäß reicht ein zweiseitiger Brief in sachlicher Formulierung, ohne Spekulationen über die Profilierungsbedürfnisse der Kontrollinstanz, völlig aus. Ich habe bisher noch keinen sturen Sachbearbeiter erlebt, der sich nicht durch nüchterne Argumentation überzeugen ließ.
    33,50 Euro gegen 15 Minuten Arbeit und 55 Cent Porto gegen Telefonate mit der Rechtsschutzversicherung (falls sie nicht Vorsatz unterstellt und eine Übernahme ablehnt) und Gang zum Anwalt. Alles eine Entscheidung des persönlichen Gerechtigkeitsempfindens und des Zahlungswillens.

    Dass es eine Ersatzlichtschaltung gibt steht übrigens auch in der Betriebsanleitung. Regelmäßige Fahrer sollten so etwas schon mal gelesen haben. Die Schaltung kann jedoch ausprogrammiert werden und ist länderabhängig.
     
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  16. #36 w123fan, 13.10.2011
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    Bewirkt die Schaltung nicht, daß nur ein Scheinwerfer der beiden Nebelscheinwerfer leuchtet ? Nämlich die Seite, wo das Fahrlicht defekt ist ?
     
  17. #37 he2lmuth, 13.10.2011
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    Einfach mal die Bedienungsanleitung lesen ;)

    Ich würde bezahlen und hätte meine Ruhe, obwohl der Beamte im Unrecht ist.

    Ansonsten: Anleitung fotokopieren und der Ablehnung des Bussgeldbescheides anfügen.

    Die Nebler schalten sich ein, wenn ein Abblendlicht defekt ist. Vom Fernlicht her glaube ich das nicht habe aber nur das Abblendlicht getestet.
    Es gibt auch andere Ersatzlichtschaltungen ;) wir haben ein intelligentes Auto!!

    Grüße
    Hellmuth
     
  18. #38 tho.mas, 13.10.2011
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    Meine Güte!
    1. Deine Beleuchtung war nicht in Ordnung.
    2. Um schlimmeres zu vermeiden (kein Licht) schaltet sich bei den schlauen Autos der Nebler dazu. Tolle Erfindung, die das richtige Abblendlicht aber nicht ersetzen kann!
    3. Daher siehe 1.
    Es ist egal, ob Du das wusstest oder nicht oder ob der Polizist das nicht verstehen wollte, Fakt bleibt, dass deine Beleuchtung nicht in Ordnung war. Die Ersatzfunktion soll doch nur vor schlimmeren bewahren.

    Wenn der Blinker vorne nicht funktioniert, blinkt dafür dein Nebelscheinwerfer. Das tut er nicht, damit Du kein Knöllchen bekommst, sondern damit eventl. ein Unfall verhindert wird.

    Bitte zahl' die Verwarnung und verschone die Gerichte vor solchen Unsinnsklagen.

    Gruß
    Thomas
     
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  19. #39 player1, 13.10.2011
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    Moin!
    Auch wenns im ersten Post steht frage ich nochmal explizit nach:

    Waren die 10 Euro wirklich für die Benutzung der Nebelscheinwerfer, oder vielleicht doch für das defekte Abblendlicht? Das ist nicht das gleiche, auch wenn es miteinander einhergeht. Strafe für die Ersatzlichtfunktion ist natürlich eine Frechheit und dagegen würd ich auch angehen. Wenns hingegen für das defekte Abblendlicht ist, dann sei es drum. Es war nunmal defekt, und wann es ausgefallen ist kann niemand nachweisen.

    Fakt ist, es fahren viel zu viele da draußen mit defekten Lampen rum, und die meisten merken es nicht mal oder es ist ihnen egal. Wir hatten schon Gebrauchtwagen da, wo die letzten 3 HU-Berichte (also mindestens SECHS Jahre) dabei waren, und in allen stand der Hinweis dass immer die gleiche Glühlampe im Rücklicht defekt ist. :tdw

    MfG
    Daniel
     
  20. #40 wcabrio, 13.10.2011
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    Muß ich dir vollkommen recht geben.

    Zur Klarstellung: War heute bei dem örtlichen Mercedeshändler. Habe mit dem Meister dort gesprochen. Der gibt mir zum W203 folgendes an:

    Der Themenstarter hat ein W203 Baujahr 2002 wie er schreibt - bei diesem Fahrzeug war diese Funktion nicht werkseitig eingebaut - er muß also mit Schalter die Nebler zugeschaltet haben...
    Ab Ende 2004 bzw. Baujahre 2005 gab es für den W203 erst diese Ersatzlichtfunktion, dies aber nur in Verbindung mit Xenonlicht - nicht aber in Verbindung mit dem normalen H7-Abblendlicht. So war die Aussage des Mercedes-Meisters und ich denke, der weiß wovon er spricht - oder???

    Gruß - W. :wink:
     
Thema: Polizei hat uns angehalten --> heute kam der Bußgeldbescheid / Nebelscheinwerfer
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