Tempomat und Limiter gleichzeitig?

Diskutiere Tempomat und Limiter gleichzeitig? im W203 / S203 Forum im Bereich C-Klasse; Hallo, habe einen vor-Mopf 203 BJ 03 und habe wegen der Winterbereifung den Limiter auf 190 km/h eingestellt. Frage: kann ich gleichzeitig...

  1. Hoeli

    Hoeli

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    Hallo,

    habe einen vor-Mopf 203 BJ 03 und habe wegen der Winterbereifung den Limiter auf 190 km/h eingestellt.

    Frage: kann ich gleichzeitig trotzdem den Tempomaten z.B. 130 km/h benutzen?



    V.G.

    Hoeli
     
  2. DylanS

    DylanS

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    Servus,

    du meinst den Limiter am Hebel fürn Tempomat oder? Es gibt auch im Kombiinstrument ein Menü wo du die Geschwindigkeit für deine Winterreifen begrenzen kannst, dann leuchtet am Hebel nicht die ganze Zeit das Lämpchen.


    Und ja, den Tempomaten kannst du immer benützen.

    Grüße
     
  3. Tewego

    Tewego Moderator

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    Hallo,

    wenn du die Begrenzung auf 190 Km/h nur am Limiter einstellst, musst du den ja nach jedem Start wieder neu Aktivieren. Daher kannst du das Winterreifen Limit im KI fest einstellen, und dann ist diese Einstellung bis zur nächsten Änderung der Einstellung immer Aktiv.

    Den Tempomaten und den Limiter kannst du dann wie gewohnt bedienen.
     
  4. jokerb

    jokerb

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    jup habe ich auch so. limit im ki und dann mit tempomat. funktioniert soweit einwandfrei.

    OFF-TOPIC:
    der tüv hatte vor ca. 2 jahren ein problem damit weil ich keinen winterreifenaufkleber hatte...
    ich habe es ihm versucht zu erklären, dass das im boardcomputer drin ist, aber naja er sah das anders :(
    vor allem ist es im ki sicherer, das es eingehalten wird! war auf jeden fall ein schlechter tüv tag für mich :sauer:
     
  5. Joerg1

    Joerg1

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    Der TÜV Onkel hatte recht, denn den Aufkleber schreibt der Gesetzgeber vor, in § 36 StVZO.
     
  6. #6 Roi Danton, 17.12.2009
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    Vor allem kann man den im KI eingestellten Tempowert nicht per Kick-Down außer Kraft setzen, wie das beim normalen Limiter noch möglich ist.

    Da ist dann bei 210km/h wirklich die Beschleunigung weg, Schicht im Schacht, Ende Gelände. ;)
     
  7. #7 Samson01, 17.12.2009
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    Auf die naheliegendste Idee kommt man wohl nicht.
    Der TÜV hat die Plaketten auch.
    Einfach einen geben lassen, aufkleben und alle sind zufrieden.
     
  8. #8 cklasse, 17.12.2009
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    Ich habe vor ein paar monate (Septenber) auch TÜV machenlassen mit winderreifen.
    bei mir hatte er nichts gesagt das ein 190er kleber fehlt
     
  9. #9 teddy7500, 17.12.2009
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    teddy7500 Moderator

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    Von einem Aufkleber ist in dort aber kein Rede:

    Für mich ist es sinnfällig angegeben, wenn mein KI anzeigt: Winterreifenlimit 210 Km/h. ;)

    Mir kommt kein Aufkleber ins Auto.
     
  10. jokerb

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    so sehe ich das auch.
    aber leider wollen die es so :(
    aber diesmal komme ich mit aufkleber. danach verschwindet der wieder :D
     
  11. #11 teddy7500, 18.12.2009
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    teddy7500 Moderator

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    Was die wollen, ist mir relativ egal. :D

    Gibt noch eine Lösung für das Problem. Einfach mit Sommerrädern zum Tüv fahren. :D
     
  12. #12 Snoopy68, 18.12.2009
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    Wo und wie kann man das Einstellen?? hab einen Mopf Bj. 11.2004
     
  13. #13 Samson01, 18.12.2009
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    Steht doch in der Betriebsanleitung groß und breit erklärt.
    Sogar mit Bildern :tup
     
  14. Gerry_

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    Diese Aufkleber/KI-Limiter-Frage wurde in einem anderen Forum vor ca. 1-2 Jahren so heiß diskutiert, dass eine Anfrage an das Verkehrsministerium erfolgte.
    Ergebnis der Auskunft: Aufkleber muss trotz "KI-Limiter" in den Wagen.

    Aber auch ich verzichte darauf. Mir reicht schon diese hässliche Feinstaubplakette. ;)


    EDIT:
    Hier die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr:
    "Grundsätzlich stellt der Eintrag in den Fahrzeugpapieren den genehmigten Zustand des Fahrzeugtyps oder des Einzelfahrzeugs dar. Somit sind die damit aufgeführten Rad/Reifendaten verpflichtend einzuhalten. Sollte ein anderer als in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebener Reifen aufgezogen werden, stellt dies, wenn der Traglast- und/oder Geschwindigkeitsindex geringer als der genehmigte ist, eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO dar. Die Änderung ist vorschriftenkonform, wenn nachfolgende Bedingungen eingehalten werden.

    Luftreifen müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein (§ 22a Abs.1 Nr.1a. StVZO). Dieser Bauartnachweis für Reifen für Kraftfahrzeuge und deren Anhängern kann mit einer Typgenehmigung gemäß der Richtlinie 92/23/EWG erfolgen. Alternativ können Ge-nehmigungen für Reifen auch nach den UNECE Regelungen Nr. 30 oder 54 erfolgen (§ 36 Abs. 1a StVZO).

    Die bei der Änderung einzuhaltenden Forderungen an die Tragfähigkeit eines Reifens sind in der Richtlinie 92/23/EWG wie folgt gestellt:

    Die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Fahrzeug montiert wird, muss im Fall eines Fahrzeugs, an dem Reifen des gleichen Typs in Einzelanordnung montiert sind, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen maximalen Achslast entsprechen (Anhang IV Nr. 3.3.1 und 3.3.1.1).

    Bei der Einordnung des richtigen Geschwindigkeitsindexes ist folgendes zu beachten:

    Jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, muss ein Geschwindigkeitskategoriesymbol aufweisen, das der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges oder der jeweiligen Belastungs-/ Geschwindigkeitskombination entspricht (92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1).

    Somit ist ein Reifen bei einer Änderung, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, ausreichend dimensioniert und darf nicht beanstandet werden.

    Wird ein Fahrzeug jedoch mit M+S-Reifen ausgestattet, dessen Geschwindigkeitstauglichkeit unterhalb der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen, müssen nach § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO die Einschränkungen und Einbauanweisungen gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 StvZO eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, greift der letzte Satz des § 19 Abs. 3 StVZO und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist erloschen.

    Aus den Zusammenhängen ergibt sich, dass der Hinweis dauerhaft und sinnfällig angebracht sein muss. Der Hinweis muss für den jeweiligen Fahrer eines Fahrzeuges immer gegenwärtig sein und es muss bei der regelmäßigen Überwachung und eventuellen Verkehrskontrollen für die zuständigen Personen mit einfachen Mitteln die Vorschriftsmäßigkeit überprüfbar sein.

    Deshalb kann ein Speedlimiter kein Ersatz für die gegebene Anforderung sein."
     
  15. Betzi

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    Gerry hast bestimmt Recht mit dem anbringen eines Aufklebers! :attention

    Aber mich ärgert schon dieser unnötige hässliche grüne Aufkleber (Feinstaubplakette) an der Windschutzscheibe! :confused

    Die Geschwindigkeit ist bei mir im KI eingestellt und deshalb wars das auch mit weiteren Aufklebern
    -> mein Auto bleibt sauber, fahre ja einen Benz und kein Hippie Auto das von hinten bis vorne zugeklebt ist!!! :tongue
     
  16. Crogge

    Crogge

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    Schreibt das Gesetz auch vor wo der Aufkleber platziert werden muss? Denn ich denke in der nähe des Gaspedals sieht er ganz schick aus, möglichst vom Fuß verdeckt :)

    Habe auch seit über einem Jahr meine Umweltplakette im Handschuhfach liegen und bis jetzt hat es niemanden gestört, aber ich denke das ich die gezwungenermaßen bald ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe platzieren muss spätestens beim TÜV :(
     
  17. #17 TheViperMan, 19.12.2009
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    Schau mal da, Teddy hat es schon geschrieben. Ich weiß nicht, ob die Nähe des Gaspedals als Blickfeld des Fahrers gilt...

    Gruß Viper
     
  18. MMac

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    Nun, der unschönste Satz von der Ministeriumsantwort ist natürlich der mit der erloschenen Betriebserlaubnis.

    Ich halte aber auch nichts von dem hässlichen Aufkleber. Der KI-Limiter ist eingestellt, und ich gebe mir mühe mit den Winterpneus auch nicht in die Nähe der Regelbereiche vorzudringen. Sollte es mal in der Stadt zu einem Unfall kommen denke ich nicht dass man dann wegen der fehlenden "max 210"ner-Plaktte ein Strick gedreht bekommt - es sei denn man war schneller! 8)

    Ansonsten verhält es sich wie alles im Leben: immer auf eigene Gefahr! ;)
     
  19. #19 saafespatz, 09.01.2010
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    Bei mir ist der Aufkleber im Türrahmen (A-Säule) drin. Sieht man beim Einsteigen, ist angeblich TÜV-sicher und man verschandelt sich nicht den Innenraum.
     
  20. Joerg1

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    Zitat:
    Aus den Zusammenhängen ergibt sich, dass der Hinweis dauerhaft und sinnfällig angebracht sein muss. Der Hinweis muss für den jeweiligen Fahrer eines Fahrzeuges immer gegenwärtig sein ...

    Wenn du dem TÜV Onkel klar machst, dass dir der Türrahmen immer gegenwärtig ist, weil du grundsätzlich mit offener Tür fährst, sollte dem TÜV Stempel nichts im Wege stehen. :s27:
     
Thema: Tempomat und Limiter gleichzeitig?
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