undichte Einspritzpumpe 220 diesel - Kaufvertrag

Diskutiere undichte Einspritzpumpe 220 diesel - Kaufvertrag im W202 / S202 Forum im Bereich C-Klasse; Hallo! Ich habe mir vor einer Woche einen C220d gekauft. Heute beim Ölwechsel habe ich bemerkt das der ganze Unterbodenschutz und die Ölwanne...

  1. tosuck

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    Hallo!

    Ich habe mir vor einer Woche einen C220d gekauft.
    Heute beim Ölwechsel habe ich bemerkt das der ganze Unterbodenschutz und die Ölwanne mit Diesel vollgesaut war.
    Beim Kauf war der Motor zwar dreckig aber kein Diesel an der Ölwanne zu sehen. Das diese Undichtheit schon länger besteht erkennt man daran das der Gummi vom linken Motorlager und der Unterbodenschutz unterm Getriebe total vom Diesel aufgefressen ist. Dies passiert sicher nicht innerhalb einer Woche.

    Das Auto wurde privat gekauft und im Kaufvertrag steht Verkauf ausschließlich jeglicher Gewährleistung, aber es wurden keine Mängel angegeben.

    Jetzt die Frage, hätte der Verkäufer den Mängel wissen müssen, wie kann man es ihm nachweisen und wie stehen meine Chancen?
     
  2. hotw

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    Ich würd mal sagen, keine Chance. Den Mangel kann er Dir auch mündlich gesagt haben und dann steht Aussage gegen Aussage.
    Zudem muß er als Laie nicht wissen was da gerade ausläuft.
    Meine Kiste hat auch getropft aber bis ich wußte was, mußte der Motor gewaschen werden usw.
     
  3. #3 Schrauber-Jack, 16.11.2003
    Schrauber-Jack

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    ich würd die karre wieder zurückgeben.

    mach ihn fertige wegen "arglistiger täuschung" oder so was ähnlichem.

    einspritzpumpen am 220er D kosten gut und gerne mal 2000€. ist ein bekanntes problem, falls es das sit, das 70% aller 220d fahrer haben.

    ich denke, mit nem brauchbaren anwalt wird sich das lohnen. wenn sauc keine garantie oder rücknahme gibt, aber bei schweren defekten is sicher was zu machen.

    am besten aber mal in der niederlassung anschauen lassen, was es ist.
     
  4. tosuck

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    Wie hätte es ausgesehen wenn in dem Kaufvertrag von dem Verzicht auf die Gewährleistung nichts stehen würde?
     
  5. #5 Scotchman, 16.11.2003
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    Sorry. Aber rechtlich ist das eindeutig.

    Die Formulierung "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" bedeutet genau das, was sie sagt. Der BGH hat in einer Entscheidung festgestellt, dass "auch grobe Mängel" von dieser Klausel umfasst sind.
    Und die Gewährleistung kann auch jeder Private gültig ausschließen.

    Die einzige Hintertür, die es gibt, ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Dann müsste der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Doch die Beweislast spricht gegen Dich. Du müsstest beweisen, dass der Verkäufer den Mangel gekannt hat (oder grob fahrlässig nicht gekannt hat) und ihn Dir verschwiegen hat.

    Das dürfte schwierig sein. Der Verkäufer wird wohl bestreiten, so dass Du Kenntnis nicht beweisen kannst.
    Grobfahrlässige Unkenntis ist wohl auch kaum zu beweisen. Beim Verkauf von Privat muss der Verkäufer das Auto ja nicht zuvor von einer Werkstatt checken lassen.

    Tut mir leid, aber so sieht´s aus.

    Grüße,

    Scotchman

    P.S.: Wenn der Gewährleistungsausschluss nicht drin gestanden hätte, wäre es anders. Dann könntest Du entweder
    - das Auto auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen,
    - den Kaufpreis mindern oder
    - u.U. vom Kaufvertrag zurücktreten.
     
  6. hotw

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    Dieser Thread ist mal wieder Wasser auf meine Mühlen... ich sag ja immer: kauft bei Mercedes direkt :] :]
     
  7. #7 Schrauber-Jack, 17.11.2003
    Schrauber-Jack

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    das muss man halt abschätzen / abwägen....

    meine preisvergleiche für meinen 202 haben einen regionalen unterschiedn von ca. 3000€ ergeben, zwischen niederlassung und freien händlern.

    auch wenn ich einen teil der kosten bei der "billigen" gebrauchtwagengarantie selber zaheln muss, kann ich dennnoch für 3000€ eine menge ersatzteile kaufen und einbauen lassen.

    mein bekannter, der in einer vertragswerkstatt arbeitet sagt auch, das seine karren viel zu teuer sind, sie verkaufen auch nur die GW garantie (cargarantie) und bei besonders guten kunden übernimmt dann halt das autohaus die restlichen kosten, die anderen werden leider auch zur kasse gebeten.
     
  8. hotw

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    bei Dir war das ja auch ein Hammer-Preis! Da kann schon mal waskaputtgehen ohne das die fehlende Garantie weh tut!
     
  9. #9 StefansCLK, 17.11.2003
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  10. #10 Schrauber-Jack, 17.11.2003
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    regional gesehen was er schon OK, aber währe ich in den osten gefahren, hätte ich auch bei diversen MB-händlern einige mit geringerer differenz haben können, aber ich fahre nicht mehr als 150km für einen gebrauchtwagen, das wird mir zu stressig.

    was den 220D betrifft würde ich am besten mal mit einer 2. person zum verkäufer fahren und ihn zur rede stellen. natürlcih vorher mal zum MB dealer zum abchecken,nicht das es nur ne überlaufleitung an den einspritzdüsen ist...
     
  11. #11 coyanis, 17.11.2003
    coyanis

    coyanis Guest

    @tosuck:
    "Scotchman" hat es zutreffend beschrieben. So ist die rechtliche Lage beim PRIVATVERKAUF. Umso nachteiliger für Dich ist, daß der Motor bereits beim Verkauf -nach Deiner Schilderung- stark verschmutzt war. Und Deine Nachschau erst nach einer Woche, statt gleich!!, erfolgte. Auch das macht für Dich einen Nachweis der Kenntnis des Mangels durch den Verkäufer de facto unmöglich. Bei einem frisch zum Verkauf rausgewaschenen Motor hätte man vielleicht (wirklich nur vielleicht) einhaken können.
    Fazit: Geringe Chancen! Auch eine Beratung beim RA wird vermutlich dasselbe ergeben. Aber bitte: Bei diesen Dingen immer: Selber informieren.
    Daß -wie auch schon hier gesagt wurde- die Dieseleinspritzpumpe ganz allgemein ein fast schon oblogatorischer 220D Mangel bei höheren Laufleistungen ist, hat aber auf Deinen speziellen Fall keinen Einfluß, da würde nur Dein Sachverhalt rechtlich bewertet.

    Leider sind die Tauschkosten der Einspritzpumpe enorm hoch (ca. 2000 EUR) und oft kommen noch Folgekosten dazu, besonders wenn -wie bei Dir- Dichtungen, Gummiteile und Gummilager (bes. Motorlager) bereits vom Diesel zerstört sind. Da sind schnell nochmal 1000EUR weg. Mit Bedauern, Grüsse Bernd
     
  12. Mark23

    Mark23

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    Ich kann auch nur Coyanis und Scotchman zustimmen. So ist die Rechtslage. Da ist nicht viel zu deuteln.

    @hotw

    Also bei dem "Kauft bei Mercedes" kann ich nur bedingt zustimmen. Wie ich schon öfter zum Besten gegeben habe, versuchen die leider auch möglichst billig wegzukommen. OK mit einem sichtbaren Schaden werden sie keinen losschicken. Das wäre bei denen auf jeden Fall arglistige Täuschung. Nur bei den sogenannten Verschleißteilen sollte man aufpassen.

    Da ist Kontrolle besser als Vertrauen, daß die einen nicht mit verschlissenen Bremsscheiben losschicken. Schau mich an :wand . Meine Vertrauensseligkeit in die NL Bremen hat mich ungefähr 1000€ gekostet. Und Hilfsbereitschaft seitens der NL = 0. Echt super.

    Meinen nächsten Benz nehme ich auch beim Kauf von einer NL auseinander, so viel steht fest.

    Gruss

    Holger
     
  13. #13 StefansCLK, 17.11.2003
    StefansCLK

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  14. #14 coyanis, 18.11.2003
    coyanis

    coyanis Guest

    Hi Mark23,
    wir haben ja beide des öfteren schon unsere DC-Erfahrungen zum Besten gegeben. Leider ist und bleibt es halt genauso wie Du es beschreibst!! Selber kontrollieren, wenn nötig bzw. möglich mit unabhängigen Sachverstand, ist gerade bei NLs unabdingbar. Grüsse Bernd!!
     
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