Was muss ich den alles eintragen lassen?

Diskutiere Was muss ich den alles eintragen lassen? im A- und B-Klasse Forum im Bereich Mercedes-Fahrzeuge; Hallo Leute, der TÜV steht bei mir vor der Tür... Kann aber Nachts noch gut schlafen! :)) Habe meinem Elch jedoch was gutes tun wollen...

  1. #1 Scooby_DooAK, 06.06.2003
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    Hallo Leute,

    der TÜV steht bei mir vor der Tür... Kann aber Nachts noch gut schlafen! :))

    Habe meinem Elch jedoch was gutes tun wollen und habe ihm folgendes spendiert:

    Mittelschalldämpfer von Supersprint mit ABE.

    Endschalldämpfer von Supersprint mit ABE.

    Getönte Heckscheiben mit einer Kraftfahrt-Bundesamt Bescheinigung (Allgemeiner Bauartgenehmigung) ABG.

    Böser Blick mir DEKRA Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Felgen7,5*16 + Reifen215 war beim TÜV und habe einen Untersuchungsbericht/Gutachten erhalten wo sie mir meine Rad/Reifen Kombination ohne Beanstandungen abgenommen haben.

    Tieferlegung von Vogtland mit ABE

    Jetzt meine Frage muss ich irgendetwas evtl. aber auch alles im Fahrzeugschein eintragen lassen?! Wurde bis jetzt noch nie kontrolliert, habe aber immer diesen ganzen Papierhaufen bei mir.

    Danke für Euren Support!

    Gruß
    Nelson
    :wink:
     
  2. #2 Schrauber-Jack, 06.06.2003
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    hallo

    also die radlen und die federn muste auf jedenfall eintragen lassen.

    Wenn du für die Felgen schon eine Abnahme hast, dann reicht es aus, wenn du den Zettel mitführst. Für die Tieferlegung aber nicht.

    auspuff, scheibentönung, böser-blick sind normalerweis mit ABE. d.h. Allgemeine Betriebserlaubniss. Diese Beschränkt sich aber darauf, das der Rest der KFZs noch serienmässig ist.

    Bei einer umrüstung auf Xenonscheinwerfer könnte evtl eine separate abnahme des bösen-blocks erforderlich werden, ist aber in den meisten fällen nicht der fall.

    In den ABEs steht auch immer drin, ob du was eintragen must. also mal am abend die zeitungen mit den girls auf die seite legen, udn die ABEs lesen. es sind auch manchmal ein paar bilder drin 8)
     
  3. #3 nicod78, 06.06.2003
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    da steht doch das er die Federn mit Abe hat (ABE = ohne Eintragung frei fahren dürfen !!!) und die Radeln hat er ja auch schon abgenommen - die muß er normalerweise erst beim nächsten Besuch beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen...
     
  4. ratte

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    Was die Federn angeht so muß man genau lesen. Manchmal steht da drin das die ABE nur für Originalbereifung gilt. Eine ABE kann eine andere quasi aufheben.

    mfg ratte
     
  5. #5 Schrauber-Jack, 09.06.2003
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    Das Währe der erste federnsatz der eine richtige ABE hat...

    ich denke , mit ABE ist in der umgangssprache das gutachten gemeint, welches dabei ist.....

    Eine Fahrwerksänderung ohne TÜV abnahme...in Deutschland sicher nicht möglich.....
     
  6. #6 Hubernatz, 09.06.2003
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    Ein Fahrwerk hat ein Gutachten, weisse Lichter eine ABE. Zum Beispiel.

    Auch Felgen haben oft eine ABE, aber dann oft nur für die serienmässige Bereifung. Und wer wechselt schon von 14 Zoll Stahl auf 14 Zoll Alu?
     
  7. ratte

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    Vogtland Federn gibt es tatsächlich mit ABE. Allerdings sind das 35mm Federn und die Auflagen sind u.a. das der Rest vom Fahrzeug Original sein muß. Dazu gibt es diese Federnsätze nicht für jedes Fahrzeug.

    mfg ratte
     
  8. #8 nicod78, 10.06.2003
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    Vogtland gibts für den W201 und auch für den W202
    ABE: Fahrzeugzustand serienmäßig - ist zwar richtig - aber nur solange nicht die anderen Radeln schon für dieses Fahrzeug freigegeben sind - dann steht in der Begutachtung der Radeln -

    mit Ausnahme von Forderung nach Serienfahrwerk...
    (habe ich bei meiner Abnahme der Felgen und Reifen dabeistehen - die sind aber auch net im Brief eingetragen - da ich dies erst beim nächsten Besuch beim Straßenverk.Amt machen muß)

    MfG Nico

    PS: Und nicht nur Vogtland stellt Federn mit ABE her
    (schaut doch dazu bitte mal in den aktuellen D&W Katalog)
     
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